Jürgen-Schumann-Schule

Der Schulelternbeirat

Vorsitzende d. Schulelternbeirats

Frau Matthay

Stell. Vorsitzende d. Schulelternbeirats

Frau Scholz

Elternbeirat

Laut der hessischen Verfassung sind die Eltern aktiv an der Gestaltung der Schulen beteiligt. Dies erfolgt im Rahmen der Elternbeiräte und der Vertreter*innen der Eltern in der Schulkonferenz.

Liebe Eltern,

hier erhalten Sie Informationen über die Elternvertretung und Ihre Aufgaben. Sie sind herzlich eingeladen, sich als Elternbeiräte in der Klasse Ihres Kindes wählen zu lassen und über diesen Weg aktiv den Schulalltag mitzugestalten.

An der Jürgen Schumann Schule arbeiten Lehrer, Schulleitung, der Förderverein und der Elternbeirat zum Wohle unserer Kinder zusammen.

Schulelternbeirat

Die von den Klassenelternschaften gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat (§ 108 Hessisches Schulgesetz - HSchG), der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt ($110 HSchG).

Die Entscheidungen der Schul- und der Gesamtkonferenz bedürfen der Zustimmung des Schulelternbeirats, unter anderem die Entscheidung über das Schulprogramm.

Hinzu kommen Anhörrechte, Informationsrechte und Initiativrechte. Kreis- und Stadtelternbeiräte, die ebenso wie der Landeselternbeirat von Delegierten der Schulelternbeiräte gewählt werden, haben u.a. Anhörungsrechte bei Schulentwicklungsplänen der Schulträger.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Entscheidungsgremium von Lehrern und Eltern. Sie besteht aus Vertretern des Schulelternbeirats und den Vertretern des Lehrerkollegiums. Die Schulleitung führt den Vorsitz. Die Mitglieder werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Im Unterschied zu Schulelterbeirat und zur Gesamtkonferenz beraten, diskutieren und entscheiden in der Schulkonferenz Eltern und Lehrkräfte gemeinsam über zentrale Fragen der Schule.

Die Schulkonferenz berät und entscheidet z.B. über:

  • das Schulprogramm,
  • die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen bei Schulveranstaltungen
  • die Durchführung besonderer Schulveranstaltungen
  • Schulordnungen zur Reglung eines geordneten Ablaufs des äußeren Schulbetriebs.

An dieser Stelle werden wir Sie regelmäßig über unsere Arbeit, das Projekt Balance und die Arbeit des Verkehrsausschusses informieren. Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, sprechen Sie uns an - wir sind ebenfalls über das Kontaktformular des Schulsekretariats erreichbar.

Krankmeldung und Beurlaubung

Bitte melden Sie ihr Kind grundsätzlich über das Sekretariat per Telefon oder Mail krank. Geben Sie Ihrem Kind eine Entschuldigung mit in die Schule, sobald es wieder gesund ist.

Eine Beurlaubung für einen Tag kann über den/die Klassenlehrer*in erfolgen. Eine Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien sowie längere Beurlaubungen müssen über die Schulleitung erfolgen.